Kess Promotion
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KESS Promotion GmbH

Theodorstraße 3
30827 Garbsen
☎   + 49 5131 705555

FAX + 49 5131 5049541

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AGB

 

1.) Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der KESS Promotion GmbH ( "KESS" ) und ihren Kunden ( "Kunde" ).

(2) Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher und ausdrücklicher Bestätigung durch KESS, auch, wenn der Kunde selbst auf eigene Geschäftsbedingungen hinweist.

 

2.) Auftragserteilung

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Post durch KESS zustande.

(2) Durch die Auftragserteilung werden die AGB im vollen Umfang vom Kunden anerkannt.

(3) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem nach Bestätigung zu unterzeichnenden Vertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch KESS.

(4) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, teilt KESS dem AG unverzüglich schriftlich mit. Bei keiner oder nur unwesentlicher Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt steht dem AG kein Rücktritts / Kündigungsrecht zu.

 

3.) Einschaltung von Dritten

(1) KESS ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten. In diesen Fällen geschieht die Einschaltung Dritter immer im Namen und im Auftrag des Kunden, wobei die Abwicklung der durch Dritte zu erbringenden Leistungen ausschließlich über KESS erfolgt.

(2) Die Bereitstellung von Trainern und Unterlagen für die Schulung von Promotern übernimmt KESS nur, falls dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

4.) Kosten und Anmeldung der Veranstaltungen / Messen / Promotioneinsätze

(1) Bei Projekten entstehende öffentliche Abgaben und Gebühren sowie GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben usw., diese gehen zulasten des Kunden. Für die Anmeldung, die rechtzeitige Zahlung der Abgaben sowie für behördliche Genehmigungen ist der Kunde allein verantwortlich. Im Falle des Unterlassens hat der Kunde die anfallenden Geldstrafen zu zahlen.

(2) KESS ist nicht dazu verpflichtet, Originalrechnungen der eigenen Vertragspartner, mit denen ein Projekt durchgeführt wird, gegenüber dem Kunden offen zu legen.

 

4.) Zahlungsbedingungen

(1) Soweit zwischen den Parteien ansonsten keine verbindliche Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen in Schriftform vorgenommen worden ist, sind alle Rechnungen von KESS ohne Abzüge innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf einem Konto von KESS.

(2) Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen KESS und dem Kunden getroffen, sind Vorschüsse sofort zu entrichten. 

(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so schuldet er ab dem den Verzug auslösenden Ereignis die Zahlung von Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB per annum.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen rechtskräftig festgestellten oder von KESS anerkannten Ansprüchen zu.

 

5.) Stornierungen

(1) Ein Rücktritt vom erteilten Auftrag ist nur dann kostenfrei möglich, wenn die von KESS eingesetzte(n) Person(en) den Vertrag noch nicht unterschrieben hat / haben.

(2) Im Einzelnen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

KESS ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30%, bis 14 Tage vorher 50% und ab 3 Tage vor Beginn 100% des stornierten Auftragsvolumens dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

5.) Arbeitssicherheit

(1) Der AG verpflichtet sich, die Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme über die Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten sowie die nötige Sicherheitskleidung zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Arbeitnehmer von KESS sind bei der Verwaltungs - Berufsgenossenschaft versichert.

(3) Arbeitsunfälle sind KESS und der VBG mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden.

(4) Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Kunden sichergestellt.

 

6.) Abwerbeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KESS keine von KESS zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, gleichgültig ob diese als Arbeitnehmer oder als selbständige (freie) Mitarbeiter oder als deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, ohne Zustimmung von KESS zu beschäftigen, gleichgültig auf welche Art und Weise und in welcher Funktion.

(2) Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist KESS berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe von Euro 5.000,00 zu verlangen.

 

7.) Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, absolute Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit KESS zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der gemeinsamen Vertragsbeziehung hinaus.

 

8.) Datenschutz

(1) Die vom Kunden zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten oder von KESS zu erhebenden Daten werden ausschließlich nach den Weisungen des Kunden erhoben und verarbeitet.

(2) Die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen i.S.d. BDSG verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.

(3) KESS ist nur für die Datensicherung in der Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich und haftet insoweit nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

9.) Haftung

(1) Die Haftung des Kunden für Schäden, die bei der Tätigkeitserbringung der eingesetzten Personen oder eingeschalteten Dritten entsteht ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Gegenstände, mit denen und an denen die Personen ihre Tätigkeiten verrichten.

(2) Auch bei der Übertragung von Geldangelegenheiten des Kunden auf KESS, wie z.B. Kassenführung, Verwahrung, Transport von Geld, sowie die Erledigung von Arbeiten im Zahlungsverkehr, ist die Haftung durch KESS vollständig ausgeschlossen.

 

9.) Gerichtsstand / anwendbares Recht / Sonstiges

(1) Für die Durchführung sämtlicher Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen KESS und einem Kaufmann, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ergeben, ist Neustadt.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

(4) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von KESS abgetreten werden.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.